Die Deutsche Rentenversicherung hat erneut ihre Auswertung für die Hauptursachen der verminderten Erwerbsfähigkeit vorgelegt. Die Daten beziehen sich auf das Jahr 2015 und betreffen die Neuzugänge.
Ursachen für Erwerbsminderung: Psychische Störungen dominieren
Unabhängig vom Geschlecht der untersuchten Personen dominieren psychische Störungen laut Datenauswertung der Deutschen Rentenversicherung die Neuzugänge bei Erwerbsminderungen. Der Anteil der Männer war dabei deutlich kleiner, sie sind gegenüber den Frauen noch häufiger von Krankheiten des Herz-/Kreislaufsystems betroffen.
Einige Zahlen im Detail:
- Knapp 175.000 Menschen bezogen in Deutschland 2015 erstmals die Erwerbsminderungsrente, Männer und Frauen liegen dabei gleichauf.
- 42,9 % der Rentenzugänge basierten auf psychischen Störungen. Einen gleich hohen Anteil meldet die Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Auf Platz zwei folgt die Krebsneubildung mit 12,9 %.
- Krankheiten von Muskeln, Skelett oder Bindegewebe nehmen mit 12,3 % den dritten Rang ein.
- Wegen Krankheiten des Herz-/Kreislaufsystems erhielten 9,3 % aller Betroffenen eine Erwerbsminderungsrente.
Weitere Ursachen waren Krankheiten des Nerven- oder Verdauungssystems, Stoffwechselstörungen, Erkrankungen der Atmungsorgane und sonstige Krankheiten.
Unterschiede zwischen Frauen und Männern
Teilweise gibt es gravierende Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Obwohl auch die meisten Männer wegen einer psychischen Störung erwerbsunfähig wurden, macht diese Quote bei Frauen fast 50 % aus, bei Männern hingegen nur leicht über 30 %. Männer sind neben den Herz-Kreislauferkrankungen auch häufiger von Skelett-, Muskel- oder Bindegewebsproblemen betroffen.
Problematik der psychischen Störungen als Voraussetzung für eine EM-Rente
Dass psychische Störungen die Hauptursache für eine Erwerbsminderung ist, wird als anhaltender Trend mindestens seit 2010 gut dokumentiert. Fachleute beobachteten das Phänomen schon länger, nur wurde gerade diese Ursache in früheren Jahren entweder vom untersuchenden Arzt nicht erkannt oder von der Rentenversicherung nicht anerkannt.
Nun ist aber eine aussagekräftige Diagnose des verantwortlichen Gutachters entscheidend, weshalb die Erkrankten genau diesen überzeugen müssen. Es sei daher darauf verwiesen, dass eine Person mit psychischen Beeinträchtigungen diese genau vortragen sollte. Dazu gehört auch die Einschränkung von Tätigkeiten zu Hause oder im Garten.
Wer etwa nicht mehr Kartoffeln schälen, den Rasen wässern oder seine Schuhe zuschnüren kann, hat eine schwere feinmotorische und/oder psychische Beeinträchtigung, die ihn vermutlich erwerbsunfähig macht. Das sollte der verantwortliche Arzt erfahren.