Erwerbsunfähigkeitsrente 2023

EU Rente: ErwerbsunfähigkeitsrenteDie EU Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente) galt bis zum 31.12.2000 und wurde am 01.01.2001 durch den Begriff Erwerbsminderungsrente, kurz EM Rente, mit neuen gesetzlichen Regelungen ersetzt. Diese erhalten gesetzlich rentenversicherte Personen auf  Antrag, wenn ihre Leistungsfähigkeit nicht mehr für eine normale Erwerbstätigkeit ausreicht. Wenn die Antragsteller die  EU Rente berechnen, müssen sie hinsichtlich der  Höhe zwischen der teilweisen und vollen Erwerbsminderung unterscheiden.

Teilweise- und volle Erwerbsminderung

Die teilweise Erwerbsminderung wird festgestellt, wenn aufgrund von Behinderung oder Krankheit eine maximale Erwerbsfähigkeit ab drei und unter sechs Stunden pro Tag möglich ist und zwar nicht nur im erlernten Beruf, sondern in allen Tätigkeiten. Dies wird anhand ärztlicher Gutachten durch den Rentenversicherungsträger geprüft. Eventuell werden noch weitere Gutachten angefordert, um das Leistungsvermögen des Versicherten festzustellen.

Sollten die drei Stunden Erwerbsfähigkeit pro Tag nicht mehr erreicht werden, liegt die volle Erwerbsminderung vor.

Voraussetzungen für die EU Rente

Um eine Rente wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit zu erhalten, darf die Regelaltersgrenze für die Altersrente noch nicht erreicht sein. Darüber hinaus müssen sowohl bestimmte medizinische als auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die Erwerbsunfähigkeitsrente

Zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente gehört, dass der Versicherte vor dem 02.01.1961 geboren ist und mindestens fünf Jahre der gesetzlichen Rentenversicherung angehört hat (allgemeine Wartezeit). Weiterhin müssen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Pflichtbeiträge / Monatsbeiträge für eine versicherte Tätigkeit oder Beschäftigung geleistet worden sein (versicherungsrechtliche Voraussetzung).

Behinderte Menschen und Personen, die aufgrund eines Arbeitsunfalls erwerbsunfähig geworden sind, sind von diesen Voraussetzungen befreit.

Für die Wartezeit zählen mit:

  • Pflichtbeitragszeiten, unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Krankengeld oder Übergangsgeld, Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege, Zeiten der Kindererziehung und freiwillige Beitragszeiten
  • Zeiten aus Zuschlägen für eine geringfügige Beschäftigung (vor 2013 versicherungsfreier 400-Euro-Job, ab 2013 von der Versicherungspflicht befreiter 450-Euro-Job)
  • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
  • Ersatzzeiten, wie zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der DDR
  • Zeiten aus einem Rentensplitting

Bei der Ermittlung des Fünfjahreszeitraumes bleiben Zeiten, die unverschuldet, z. B. wegen Arbeitsunfähigkeit oder Schwangerschaft nicht mit Pflichtbeiträgen belegt werden können unberücksichtigt. Der Zeitraum von fünf Jahren wird um die genannten Zeiten in der Vergangenheit verlängert, so dass unter Umständen mit weiteren Pflichtbeiträgen in diesem Verlängerungszeitraum die erforderlichen drei Jahre Pflichtbeiträge erfüllt sind.

Flexirente ab Juli 2017

Ziel der Einführung der Flexirente ist der flexiblere Ausstieg von Arbeitnehmern aus dem Berufsleben. Eine neu eingeführte Teilrente kann künftig mit Teilzeitarbeit kombiniert werden.

Arbeitnehmer, die mit 63 Jahren in Teilrente gehen, dürfen künftig deutlich mehr hinzuverdienen. Ab Juli 2017 dürfen Rentner jährlich 6.300 Euro hinzuverdienen. Höher liegende Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Höhe der Erwerbsminderungsrente

Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente berechnungDie Höhe der Erwerbsminderungsrente ist davon abhängig, ob eine teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt.

Weitere wichtige Faktoren, die zur Berechnung erforderlich sind, sind das Lebensalter, die Anzahl der Jahre, in denen Beiträge gezahlt worden sind (Beitragsjahre) und die Höhe des vorangegangenen Einkommens. Die Bemessung erfolgt auf Grundlage des durchschnittlichen Einkommens der letzten drei Jahre vor Antragstellung.

Sollte die Erwerbsunfähigkeitsrente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, gelten Abschläge (0,3% pro Monat vor vollendetem 63. Lebensjahr, aber nicht mehr als 10,8%). Diese Regelung wird seit 2012 stufenweise angehoben, der Rentenbeginn wird dann auf das 65. Lebensjahr festgesetzt.

Gesetzesänderungen für gesetzlich Versicherte ab 2017

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt auf 2,55 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,8 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der auf Rente oder Arbeitsentgelt Beiträge zu zahlen sind, steigt bei der Rentenversicherung im Osten monatlich auf 5.700 Euro und im Westen auf 6.350 Euro. Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 52.200 Euro.

Wartezeit

Die  Wartezeit von fünf Jahren ist unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig erfüllt, z.B. wenn der Versicherte wegen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls, einer Wehrdienst- oder Zivildienstbeschäftigung oder wegen politischen Gewahrsams vermindert erwerbsfähig geworden ist. In diesen Fällen genügt schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung.

Erwerbsminderungsrente berechnen

Höhe der ErwerbsunfähigkeitsrenteDie Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach den Beitragsjahren und dem Einkommen. Als Grundlage dient das Durchschnittseinkommen der drei Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Zu erwarten sind hinsichtlich der Höhe etwa 65 Prozent des Nettoeinkommens, wobei die Rentenversicherungsträger nach einem komplexeren Schlüssel die EU Rente berechnen. Entgeltpunkte und ein Abzug aufgrund des Lebensalters beeinflussen ebenso wie ein möglicher Hinzuverdienst die Höhe der Erwerbsminderungsrente.

EU Rente abgelehnt – Was nun?

Gegen eine Ablehnung des Antrages auf die Erwerbsminderungsrente ist Widerspruch möglich, dem allerdings nicht stattgegeben werden muss. Einige Antragsteller beschreiten den Klageweg, andere lassen sich weiter krankschreiben. Letzten Endes bleibt bei einem Unterliegen vor dem Sozialgericht nur die Sozialhilfe.

Quellen:

Diese Seite empfehlen:

33 Gedanken zu „Erwerbsunfähigkeitsrente 2023“

  1. Ich beziehe seit ca. 8 Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente und bin 1960 geboren Mir ist aber immer noch genau klar, wieviel Geld ich hinzu verdienen darf ohne eine Anrechnung auf meine derzeitige Rente.
    Desweiteren vetstehe ich nicht, ob sich im Jahr 2017 etwas für mich ändert.
    Für Tipps bin ich dankbar

    Antworten
    • Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, lassen Sie sich einen Termin bei der Rentenversicherung geben und dort beraten. Mir ist aufgefallen, dass in mehreren Foren berichtet wurde, dass EM Rentner, die ein Nebeneinkommen der Rentenversicherung gemeldet haben (und das ist Pflicht, auch wenn das Einkommen weit unter der Freibetragsgrenze liegt), erneut zum Gutachter geschickt wurden. Egal, ob die EM Rente befristet ist oder nicht, der Gang zum Gutachter bedeutet, dass es grundsätzlich möglich ist, dass er aus seiner Sicht die Arbeitsfähigkeit feststellt und dann wird die EM Rente eingestellt. Also Vorsicht.

      Antworten
  2. In unserem (Jg 58) Erwerbsunf.rentenbescheid ( 2005 und alle 2 J wieder) war eine genaue Summe genannt, wie hoch die „Hinzuverdienstgrenze“ ist!
    Das hängt individuell auch davon ab, was du vorher verdient hast!!
    Steht das bei dir nicht drin? Sonst bei der Rentenversicherung anfragen!!

    Antworten
  3. Wer vor dem Stichtag 2017 bereits in Erwerbsunfähigkeitsrente (richtig: Rente wegen voller Erwerbsminderung) ist, für den ändert sich nichts.

    Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente hängt von mehreren Faktoren ab:

    letzter Bruttoverdienst
    Beitragsjahre
    Ost oder West

    Die Schätzungen über den Durchschnitt aller vollen Erwerbsminderungsrenten gehen dementsprechend auseinander, sie liegen zwischen rund 600 bis 680 Euro. Dieser Durchschnitt ist praktisch schwer zu berechnen, weil zu viele Faktoren einfließen. Im Einzelfall beträgt die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente auch über 1.500 Euro, beispielsweise für einen Rentner in Westdeutschland mit höherem Bruttoeinkommen (ab rund 3.800 Euro) und nach 45 Beitragsjahren.

    Genaue Auskunft über die Hinzuverdienstgrenze steht entweder auf Ihrem Rentenbescheid- oder Ihre Rentenversicherung gibt Ihnen Auskunft darüber.

    Antworten
  4. Auch bei einer vollen Erwerbsminderung ist ein Hinzuverdienst möglich. Dieser darf die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten, ansonsten wird die Rente ganz oder teilweise gekürzt (§ 96a SGB VI). Auch Lohnersatzleistungen zählen zum Hinzuverdienst, darunter Kranken- und Verletztengeld. Die Hinzuverdienstgrenze für eine volle Erwerbsminderungsrente beträgt bundesweit einheitlich 450 Euro.

    Antworten
    • Meinst Du damit, dass Du die volle (Alters)Rente bekommst, wenn Du 64 wirst? Grundsätzlich heißt es immer, dass ein Rentenabschlag bleibt, egal ob man weiter EM Rente bezieht oder Altersrente. Es sei denn, man hat während des EM Rentenbezuges ein beitragspflichtiges Einkommen gehabt und Rentenbeiträge gezahlt, was ja nur ginge, wenn man eine Teil-EM Rente bezogen und in einer Teilzeitstelle gearbeitet hat. Im Zweifelsfall besser Termin bei der Rentenversicherung geben lassen.

      Antworten
  5. Ich 61J. bekomme seit Okt.2016 eine unbefristete EM Rente.
    Die im Oktober 2015 erst für 1 Jahr befristet wurde,mit der der Auflage zur Teilhabe (Reha) .
    Dort wurde durch die Begutachtung eine Genehmigung zur unbefristeten EM Rente erteilt.
    Nun meine Frage …Ich bin wegen einer „missglückten“ Op berentet worden.Was kann ich tun um die Abzüge nicht hinnehmen zu müssen.
    Vielen Dank

    Antworten
  6. Eine Anmerkung zur geplanten Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten: es wurde in den Medien nun häufiger berichtet, dass man festgestellt hat, dass EM Rentner zu wenig Rente bekommen, um damit auskommen zu können und daher ab 2019 der Rentenabschlag stufenweise bis 2024 abgebaut wird. Leider gilt dies nicht für laufende EM Renten sondern nur für neu beantragte! Wie schon 2014 werden die Bestandsrentner wieder ausgeklammert und müssen weiter mit ihrer zu niedrigen EM Rente auskommen. In den div. Medienmitteilungen zur geplanten Erhöhung der EM Renten fand ich dazu nicht den geringsten Hinweis.

    Antworten
  7. Guten Tag,

    ich beschäftige mich seit kurzen erst mit dem Thema EM, da ich nun schon längere Zeit krank bin und höchstwahrscheinlich 100% erwerbsunfähig.
    Zu meiner Frage: Weiter oben habe ich gelesen, dass man vor 1961 geboren sein muss, um die EM-Rente zu bekommen?

    Frage 1. Kann das denn so stimmen? (Man kann doch auch in jüngerem Alter krank sein….)

    Frage 2. Ich habe gesehen, dass hier Berechnungsmethoden gibt, sich seine Rentenansprüche auszurechnen. Wozu ist dies erforderlich, da doch die Anprüche sprich Beträge jährlich als Renteninformation zugesandt werden…

    Frage 3: In der Renteninformation ist ein montlicher Betrag bei voller Erwerbsunfähigkeit aufgeführt. Verändert sich dieser zum Zeitpunkt des normalen Renteneintrittsalters mit 67 Jahren oder bleibt der Betrag, abgesehen von Rentenerhöhungen, gleich?

    Vielen Dank für die Beantwortung!

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  8. Ich bin 1960 geboren, verlor vor Jahren meinen Arbeitsplatz wegen einer Firmenpleite, während der Arbeitslosigkeit erkrankte ich an diversen Leiden, was dazu führte, das vom medizinischen Dienst ein Gutachten erstellt wurde, was aussagt, das ich voll erwerbsunfähig bin. Laut einer Renteninfo von 2015 bekäme ich ca um die 500 € EM Rente bei voller Erwerbsminderung. Das ist natürlich deutlich weniger als die Sozialleistung nach SGB II die mit Miete und NK und dem Regelsatz bei ca. 700 € zur Zeit liegt. Von 500 € kann ich ja nicht meinen Bedarf wie zuvor nicht decken (Miete, NK, Lebensmittel, etc. Würde die Differzenz zwischen 500€ und 700€ durch Sozialhilfe aufgestockt?

    Antworten
  9. >>Zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente gehört, dass der Versicherte vor dem 02.01.1961 geboren ist …<<
    ob diese Jahreszahl passt stelle ich in Frage! Dazu sollte man die Rentenversicherung befragen.
    Denn in meinem Bescheid ist EU-Rente mit vermerkt obwohl ich jünger bin!

    Antworten
  10. Eine Kollegin von mir ist an Darmkrebs erkrankt , nach langer Zeit ist sie nun wieder auf Arbeit in Vollzeit . Ihr fällt es schwer , da sie noch einen künstlichen Darmausgang hat . Nun haben wir ihr vorgeschlagen in Teizeit zu gehen u Rente beantragen . Welche würde da für sie zu treffen . Sie ist alleinstehend .

    Antworten
  11. Ich habe einen 450euro Job. Zahle aktuell nichts für die Rente ein weil es einfach nicht geht. Wenn ich einmal im Jahr ein Info Brief von der LVA bekomme steht dort drinnen das ich keinen Anspruch auf EU Rente habe.Warum? Ich bekomme keine weiteren Leistungen vom Amt und bin dort auch nicht gemeldet.

    Antworten
  12. Ich beziehe seit . 1997 Erwerbsunfähigkeitsrente und bin 1961 geboren.
    Muss für mein exmann als versorgung ausgleich von 817.- EU rente 150.66 was abgeben 🙁 dann auch noch rückwirkend…
    Mir ist aber nicht klar, wovon ich leben soll ?
    wieviel Geld ich von derzeitige Rente abgezogen bekomme.
    etwas für mich ändert.
    Für Tipps bin ich dankbar

    Antworten
  13. Habe gerade Rentenversicherung angerufen. Habe ms und bekomme keine Arbeit mehr. Arbeitsamt zählt nicht mehr und reichte mich an Rentenversicherung weiter. Nun muss ich mit 605 € Rente auskommen + Sozialhilfe. Dachte es gibt eine EU Rente oder so. Er meinte das habe ich bis jetzt eingezahlt und mehr geht nicht. Stimmt das?

    Antworten
  14. Bin sehr unsicher, was mit mir passieren soll. Bin unheilbar an Krebs erkrankt, dauerhaft in Behandlung. Von der Krankenkasse ausgesteuert, jetzt Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zugesprochen bis 30.06.18. Arbeitsamt hat für mich einen Antrag auf Reha gestellt. Die Unterlagen bearbeitet derzeit meine Onkologin. Ist meine Teilnahme an einer Reha-Maßnahme die Vorraussetzung für den Erhalt einer EU-Rente trotz einer dauerhaften, rund 30-jährigen Berufstätigkeit, 100% Schwerbehinderung und fehlender Prognose für die Teilnahme am Arbeitsleben? Weiß jemand eine Antwort?

    Antworten
  15. Mein Mann sein Rentenantrag wurde abgelehnt wir sind in Widerspruch gegangen ,jetzt ist er Rückwirkend ,Mai2016 bewilligt worden ,Bis April hat mein Mann. KRankengeld bezogen ,müssen wir jetzt Krankengeld zurückzahlen ,280 ,-Rente wie soll man davon Leben mir wirds himmelangst .

    Antworten
  16. Genau: wir Bestands-EU-Rentner (2001-2014) werden regelmäßig vergessen, die neue Rentenreform 2017 sperrt uns wieder aus,
    mit fadenscheinigen Begründungen einer Frau Nahles:
    1.es wäre kein Geld da;
    2.es wäre zu teuer;
    3.es würde Begehrlichkeiten wecken;
    4.es wäre technisch nicht umsetzbar.
    Widerspruch oder Wahrheit?
    zu 1. Deutschlands Abgeordneten! geht es so gut wie nie
    zu 2. Abgeordneten-Bezüge/Diäten: sie beschenken sich selber in einer Dimension, wovon der unfreiwillige EU-Rentner nur träumen kann und wir Wähler kein Mitbestimmungsrecht darüber haben. Desweiteren wäre es endlich an der Zeit, die Steuerflucht zu unterbinden.
    zu 3. genau: es werden unsere Steuergelder für selbst gestaltete Wunschdiäten und Franktionszulagen von denen gestohlen, die unsere Leistungen für Bedürftige regelmäßig kürzen und ihr eigenes (Wähler-)Volk, zu mittellosen Menschen ärmer werden lassen und jeden Cent vorrechnen, und zwar weit entfernt vom tatsächlichen Bedarf jedes Einzelnen. Da fragt sich, wer hier fern ab jeglicher Realität, über das Schicksal von Millionen Menschen entscheiden darf, wenn er selbst freizügig und ungezügelt mit großer Hand in den Honigtopf langt.
    zu 4. und Bestands-EU-Rentner (2001-2014) werden ausgenommen von Erhöhungen, weil das dem Staat angeblich so viel Geld kostet, sowie minimalste Rentensteigerungen, ohne Inflationsausgleiche. Einfach nur Pienatz… Durch Krankheit und EU-Rente finanziell abge-be-straft, aber ich darf ja nun -endlich- mehr hinzuverdienen. Wie bitte soll das gehen, wenn’s gesundheitlich garnicht geht? Und warum müssen kinderlose Frauen höhere Sozialbeiträge zahlen, wenn sie ungewollt kinderlos sind? Was ist mit impotenten Männern?
    Fazit: Keine Medikamente/Therapien/neuen Zähne wegen teuren Zuzahlungen, keine Ausflüge, kein Urlaubsreisen, kein Kino, keine Geschenke machen, kein Essen gehen, bloß niemanden einladen müssen, nix.
    Den Slogan: Deutschland geht es so gut… können nur Leute ersonnen haben, die keine Ahnung haben, wie die Realität in Deutschland aussieht. Das sind die Leute, die wissen, wie man Statistiken schön rechnet und die weggucken, wenn die 80-jährige Oma nachts in der Mülltonne nach Eßbarem kramt.
    D geht es so gut wie nie muss ein Schreibfehler sein. UND: ich kann es nicht mehr hören!!!

    Antworten
  17. Frau Nahles und ihre Begehrlichkeiten: Wann wollen Sie ENDLICH Bestandsrentner mit Neurentnern gleich stellen?
    Sich auf die Brust trommelnd behaupten Sie, Sie hätten bereits 2014 die fatale Situation von 1,8 mio EM-Rentner verbessert? Stimmt nicht: lediglich für ca. 150.000 Neurentner/Jahr wurden nachgebessert.
    Wenn Sie schon für uns EU-Rentner (Zeitraum 2001-2014) nichts zu tun gedenken, dann sagen Sie das bitte auch uns Betroffenen offen ins Gesicht!
    Nein, Sie unterstellen (uns? Ihnen?), es würde Begehrlichkeiten wecken.
    Ihre fadenscheinige Ausrede, es gäbe Stichtage, so daß eine Änderung für uns Betroffene nicht mehr möglich wäre, ist nicht glaubhaft. Denn auch bei der Mütterrente konnte man urplötzlich doch nachbessern.
    Ich hätte auch gerne jedes Jahr nur 1% monatlich von ihren ihnen eigens verordneten Diätenerhöhungen zzgl. Fraktionszulagen – lediglich 1% !-.
    Vergessen?: das sind unsere Steuergelder und solche Leute, wie Sie, entscheiden über unsere ärmlichen und erbärmlichen Rentenerhöhungen, Wohngelder usw., so dass ich mir Zuzahlungen für teure Medikamente, neue Zähne uvm. nicht mehr leisten kann. Und Sie entscheiden über uns, in dem Wissen, dass die Inflation schon vor Jahren alle jetzigen Renten-Minierhöhungen längst doppelt und dreifach „aufgefressen“ hat. Das ist ein Hohn! Und kommt einer doppelten Bestrafung gleich.

    Wachen Sie endlich mal da OBEN auf und stellen sich der Realität, statt sich großzügig selbst im höchsten Maße jedes Jahr Steuergeschenke (Begehrlichkeiten?) zu gönnen, wovon wir Betroffenen nur träumen können. Wir haben uns das triste EM/EU-Dasein nicht freiwillig ausgesucht. Da nützt uns eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze garnichts, denn die Meisten von uns können aus GESUNDHEITLICHEN GRÜNDEN nichts dazu verdienen.
    Durch den Abschlag der 10,8% sind wir auch hier doppelt und dreifach bestraft!
    Ändern Sie das endlich, dann hätte ich weniger Sorgen und Ängste um meine Zukunft und mein angestammtes Zuhause. Könnte frei wählen, womit ich meinen Kühlschrank fülle, wie ich meine Stromrechnungen bezahlen kann, wo ich wohnen möchte, wie ich soziale Kontakte pflegen könnte und wenn ich endlich wieder schöne Zähne hätte, dann wäre vielleicht auch einmal ein echter Kurzurlaub an der Ostsee möglich, statt ewiges Depri-Feinstaub-Balkonien.

    Antworten
  18. Bin seid 2008 in EM-Rente auf Dauer.
    Habe das „Glück“ vorher im ÖD gearbeitet zu haben
    und bekomme mit Leibrente+VBL etwas über 1500,-netto mtl.
    Aber was nützt mir die relativ gute Rente,wenn es mir
    tagelang so schlecht geht,daß ich nur noch im abgedunkelten
    Räumen liegen kann.Wenn ich meine Medis nehme,bin ich
    auch mindestens 2-3 Tage auf Totallausfall.Anfang des Jahres
    bin ich unter Medikation umgefallen und habe mir den Mittelfuß
    gebrochen und eine Läsion des Innen-und Außenmeniskus zugezogen.
    Ich hasse diese Krankheit,obwohl ich seit ca.16.Jahre regelmäßig in
    Psychatrischer Behandlung bin.Aber man kann mir nicht mehr helfen.

    Antworten
  19. Brauche Hilfe! Habe einen schweren Fahrradunfall gehabt. es war ein offener Trümmerbruch der Elle und des Oberarms. Bin zweimal operiert worden und jetzt bei der Reha. Kann leider den linken Arm nicht mehr einsetzen und die linke Hand ist fast steif. Nun haben sie mir Teilerwerbsunfähigkeitsrente angeboten. Kann aber nicht mehr arbeiten, weil ich den linken Arm und Hand bei einfachen Tätigkeiten nicht benutzen kann. Also alles nur mit rechts. Steht mir volle Erwerbsminderungsrente zu?

    Antworten
  20. Erwerbsunfähigkeitsrente.
    Falls der Bezieher vor Eintritt des Rentenregelalters stirbt, gibt es dann Wittwenrente
    wie nach der Regelrente?

    Antworten
  21. Liebe Damen- Herren. Auf Grund eines Stimmlippenkarzinoms 1999 bin ich seit 2002 in Berufsunfähigkeitspension. Bin 1949 geb. und hatte 2012 einen schweren Schlaganfall mit linksseitiger Hemiparese. Nachdem ich eine geringe Pension ( unter 1000 Euro ) beziehe und 70% behindert bin, sowie Pflegestufe 3 beziehe,und von meiner Gattin aufopfernd ohne jeglicher Unterstützung einer Institution bekommt, möchte ich mich erkundigen, ob es eventuell eine Unterstützung von Seiten der E U gibt. Vielen Dank im voraus Mit freundlichen Grüßen Heinz Reiter von der SelbsthilfeGruppe “ Mitanonda “ Villach

    Antworten
  22. Hallo,
    ich verstehe die Befreiung so, dass nur bei Bewilligung von Grundsicherung bei Erwerbsmindungsrente auch die Befreiung greift, sehe ich das richtig?
    dann würde ich mich freuen, wenn sie in der Liste oben nicht nur die Grundsicherung im Alter als Voraussetzung der Befreiung nennen würden, sondern auch bei der EM Rente…
    Vielen dank
    Christian

    Antworten
  23. Meine Frau ist 1987 geboren und lebt seit 2017 in Deutschland. Im Januar 2019 begann sie zu arbeiten. Jedoch nur 120 Std. im Monat. Seit dem 22.10.2020 ist sie wegen Nierenerkrankung arbeitsunfähig. Sie muss 3 mal wöchentlich zur Dialyse. Nun ist sie 100% schwerbeschädigt.
    Meine Frage:
    Würde sie trotz ihrer kurzen Arbeitsjahre eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten oder nicht.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar