Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz beschlossen

Bundestag
© Tobias Koch – OTRS, CC BY-SA 3.0 de

01.06.2017 Bundestag: Der deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2017 das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz beschlossen. Damit wird die Rente in Deutschland Ost und West bis zum Jahr 2025 schrittweise angeglichen. Vom Gesetz sollen auch die Erwerbsminderungsrentner profitieren.

Hintergrund zur Erwerbsminderungsrente

Die Gestaltung der Erwerbsminderungsrente wird schon länger kritisiert. Die Betroffenen landen infolge einer chronischen Erkrankung mit nachfolgender Arbeitsunfähigkeit oft in der Armutsfalle, sie müssen Grundsicherung beantragen. Die Erwerbsminderungsrente sollte daher gleichzeitig mit der Angleichung der Renten in Ost und West nachgebessert werden. Das hat der Bundestag am 1. Juni 2017 auf den Weg gebracht.

Was wird sich ändern?

Die EM-Rente wegen Erwerbsminderung wird künftig etwas ansteigen. Ab 2019 erhöht sich schrittweise die sogenannte Zurechnungszeit auf 65 Jahre. Schon seit Juli 2014 lag diese bei 62 Jahren. Die Versicherten wurden also bei der EM-Rentenberechnung so gestellt, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Wer ab 2019 die Erwerbsminderungsrente bekommen, profitiert von einer Verlängerung der Zurechnungszeit um weitere drei Monate. Nochmals um drei Monate steigt die Zurechnungszeit ab 2019 an, ab 2021 sind es pro Jahr dann weitere sechs Monate. Auf diese Weise wird die Zurechnungszeit im Jahr 2024 dann 65 Jahre betragen.

Kritik am Rentenpaket der Bundesregierung

Das Paket ist bei allen Verbesserungen dennoch nicht unumstritten. Vor allem Sozialverbände und Gewerkschaften bemängeln, dass die bestehenden Erwerbsminderungsrenten nicht aufgebessert werden. Nur Neu-Rentner profitieren, die nach den genannten Stichtagen eine EM-Rente beantragen. Eine Forderung aus den Reihen der Gewerkschaften lautet, dass alle Erwerbsminderungsrentner bessergestellt werden sollen. Der Sozialverband VdK sieht die stufenweise Verbesserung kritisch, er hätte sich eine sofortige Anhebung auf das Endniveau gewünscht. Diese war aber aus Sicht der Regierung nicht finanzierbar.

Gesunkene Erwerbsminderungsrenten ab 2003

Zwischen den Jahren 2003 und 2013 sind die EM-Renten im Durchschnitt gesunken. Dadurch stieg der Anteil der Betroffenen, die zusätzlich zur Rente Grundsicherung beantragen mussten. Im Detail ist die Bewertung nicht einfach, weil es eine teilweise und volle Erwerbsminderungsrente mit entsprechenden Zuverdienstgrenzen gibt. Die volle EM-Rente bekommen Personen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes nur noch maximal drei Stunden täglich arbeiten können. Darüber bis zur Grenze von sechs Stunden zahlt die Kasse eine teilweise Erwerbsminderungsrente.

Die EM-Rentner dürfen 450 Euro monatlich zuverdienen, zweimal jährlich durfte bisher dieser Zuverdienst die doppelte Höhe Erreichen. Ab Juli 2017 wurde diese Regelung durch das Flexirentengesetz ersetzt, es gelten dann 6.300 Euro als jährliche Hinzuverdienstgrenze. Das ist nicht mehr als vorher, nur der Passus wurde gestrichen, dass nur zweimal jährlich die geltende Grenze überschritten werden darf. Dieser Passus hatte in der Vergangenheit dazu geführt, dass die EM-Rentner und ihre Arbeitgeber mögliche Mehrverdienste auf komplizierte Weise auf zwei bestimmte Monate im Jahr verteilten.

Noch komplizierter stellte sich die bislang die Berechnung des Zuverdienstes bei teilerwerbsgeminderten Rentner dar. Deren Hinzuverdienst musste individuell nach dem Arbeitseinkommen errechnet werden. Das Flexirentengesetz nutzt nun das beste Einkommen aus den vergangenen 15 Jahren als Rechengrundlage. Die Hinzuverdienstgrenzen könnten dadurch steigen, das erwartet beispielsweise die DRV Saarland. Sie empfiehlt den Betroffenen, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um sich ihre Hinzuverdienstgrenzen neu ausrechnen zu lassen.

Kommentar der Volkssolidarität zur Beschlussfassung des Bundestages

Noch am 1. Juni 2017 hat sich der Bundesverband der Volkssolidarität positiv zur Beschlussfassung des Bundestages geäußert. Die Renteneinheit für Gesamtdeutschland sei inzwischen längst überfällig, so der Verbandspräsident Dr. Wolfram Friedersdorff. Allerdings gab es auch von dieser Seite Kritik, denn in ihrem Koalitionsvertrag hätten CDU/CSU und SPD die Angleichung schon bis Ende 2019 versprochen. Das sei für ältere Ostdeutsche enttäuschend, so Dr. Friedersdorff. Ebenfalls kritisch äußerte er sich zur schleppenden Angleichung der Rentenwerte bei den Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Der Verbandspräsident forderte daher eine zusätzliche Abfederung für ostdeutsche Rentner.

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